Lehrscheininhaberinnen und Lehrinhaber "Wasserretter" führen die Aus- und Fortbildung "Wasserretter" durch. Sie sind hierzu vom DRK Landesverband beauftragt.Ausbilderinnen und Ausbilder "Wasserretter" können darüber hinaus eigenständig oder gemeinsam mit einem "Ausbilder Rettungsschwimmen" die Aus- und Fortbildung der "Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst" durchführen, wenn Sie in die Ausbildungsinhalte eingewiesen sind.
- Vollendetes 18. Lebensjahr
- Aktive Mitgliedschaft in der Wasserwacht
- Regelmäßige Teilnahme am Einsatzdienst der Wasserwacht
- Erfolgreiche Ausbildung zum Wasserretter
- Nachweis der Teilnahme zu notwendigen Fortbildungen gemäß den Dienstvorschriften der Wasserwacht
- Nachweis über Teilnahme an einer aktuellen AED-/HLW-Fortbildung
- Hospitationsnachweis für einen Lehrgang "Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst" und "Wasserretter"
- Teilnahme am Lehrgang "Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung (EgUg)"
- Kenntnisse der Ausbildungsunterlagen
- Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung
- Gesetzliche Vorgaben, Regelwerke der Wasserwacht, Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften,
- Methodik & Didaktik
- Anwendungsorientierte Vermittlung
- Wasserrettungsdienst in der Wasserwacht – Strukturen, Führung, Organisation,
- Leitlinien, Entwicklungen und Perspektiven in der Wasserrettung, Fließwasserrettung und relevanter notfallmedizinischer Themen
- Training von Wasserrettungs- und Erstversorgungsmaßnahmen inklusive Reanimation mit AED
- Aktive Mitwirkung in Planung, Durchführung und Leitung von jeweils einem Lehrgang "Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst" und "Wasserretter"
Die Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Der schriftliche Prüfungsteil ist eine Aufsichtsarbeit, es müssen mindestens 75 Prozent der möglichen Punkte erreicht werden.
Wenn weniger als 75 Prozent aber mehr als 67 Prozent erreicht wurden, muss zusätzlich ein weiterer mündlicher Prüfungsteil mit 5 Fragen (je Frage maximal zwei Punkte) durchgeführt werden. Der mündliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn mindestens 75 Prozent der möglichen Punkte erreicht werden.
Der praktische Teil umfasst die Durchführung einer Prüfung zum "Wasserretter". Dies kann im Rahmen der Prüfung des Lehrganges "Wasserretter" erfolgen, bei dem die Teilnehmerin/der Teilnehmer im Rahmen seiner Ausbildung zur/zum "Ausbilder Wasserretter" mitwirkt.
Geprüft werden folgende Inhalte:
- Erreichen von Ausbildungszielen mit dem Wasserretter-Lehrgang
- Korrekte und transparente Durchführung der Prüfung des Wasserretter Lehrgangs
- Bearbeitung einer komplexen Fallsimulation aus der praktischen Prüfung (die Anwärterin/der Anwärter demonstriert und erläutert die Lösung der Fallsimulation; die betreffende Fallsimulation wird vom "Instruktor Wasserretter" ausgewählt)
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