Durch den Erwerb des Lehrscheins Schwimmen der Wasserwacht erhalten Angehörige der Wasserwacht nach Abschluss einer entsprechenden Ausbildung die Befähigung, Schwimmausbildungen in der Wasserwacht durchzuführen.
- Vollendetes 18. Lebensjahr
- Aktive Tätigkeit in der Wasserwacht (ausgenommen Angehörige des Öffentlichen Dienstes)
- Beherrschen des Brustschwimmens und einer weiteren Sportschwimmtechnik
- Befürwortung zur Ausbildung durch den entsendenden DRK Kreisverband oder die zuständige Stelle des öffentlichen Dienstes
- Nachweis der Prüfung des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens Silber oder Gold - nicht älter als 2 Jahre
- Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe, nicht älter als 3 Jahre oder Erste-Hilfe-Training nicht älter als 2 Jahre
- Nachweis der Mitgliedschaft im DRK (ausgenommen Bewerber des Öffentlichen Dienstes)
- Bestätigung der Tätigkeit als Ausbildungshelfer in wenigstens einem Schwimmlehrgang
- Absolviertes Rotkreuz-Einführungsseminar
- Teilnahmenachweis am Lehrgang "Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung (EgUg)"
- Ordnungen der Wasserwacht in DRK Landes- und Kreisverbänden
- Dienstvorschrift Wasserwacht
- Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Schwimmen
- Organisation von Schwimmlehrgängen
- Rechtliche Bestimmungen (Sorgfalts- und Aufsichtspflicht, Versicherung)
- Physikalische Eigenschaften des Wassers
- Biomechanische Grundlagen des Schwimmens
- Die Sportschwimmtechniken, Startsprung und Wende
- Didaktik des Schwimmunterrichts
- Methodik des Anfängerschwimmens
- Methodik der Sportschwimmtechniken
- Fehlerkorrektur
- Einschlägige Literatur
- Grundlagen des Tauchens
- Leitfaden Schnorchelschwimmen (bei zusätzlicher Einweisung)
- Überprüfen der eigenen Schwimmfertigkeiten im Brustschwimmen und in einer weiteren Sportschwimmtechnik, jeweils 50 Meter
- Ausführen von Startsprüngen und Wenden
- Sicherheitsmaßnahmen am und im Wasser
- Gleit- und Auftriebsübungen
- Handhaben gängiger Rettungsgeräte
- Ausführen verschiedener Sprünge – volkstümliches Wasserspringen (zum Beispiel Paketsprung, Kopfsprung, Fußsprung)
- Gebrauch von Schwimmhilfen und Übungsmitteln
- Schnorchelschwimmen gemäß Leitfaden (bei zusätzlicher Einweisung)
Prüfungen für den Erwerb des Lehrscheins Schwimmen erfolgen in theoretischer und praktischer Form.
Bei Nichterreichen der Mindestanforderungen können die betreffenden Teile einmal wiederholt werden.
Theorieprüfung- Die Wasserwacht im DRK
- Anfängerschwimmen
- Sportschwimmtechniken
- Rechtliche Bestimmungen, Versicherung
- Dienstvorschriften, Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften
- Schnorchelschwimmen (bei zusätzlicher Einweisung)
- Vorlage von schriftlichen Unterrichtsvorbereitungen nach Vorgabe der
- Prüfungskommission für eine Unterrichtseinheit unter Beachtung der folgenden Aspekte
- Zeitplanung
- Fachliche Gestaltung
- Methodenauswahl unter Berücksichtigung der Altersstruktur der Ausbildungsgruppe
Praxisprüfung- Ausführung eines Teils einer UE Schwimmunterricht aufgrund der von der Anwärterin oder vom Anwärter angefertigten Konzeption
- Schwimmen von je mindestens 50 Meter in den Sportschwimmtechniken Brust- und Kraulschwimmen einschließlich Startsprung und Wende
- 100 Meter Zeitschwimmen gemäß des Deutschen Schwimmabzeichens in Gold
- Prüfungsleistungen für das Schnorchelschwimmen gemäß Leitfaden (bei zusätzlicher Einweisung)
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