Lehrschein Rettungsschwimmen

Lehrscheininhaber Rettungsschwimmen erhalten durch eine zweckdienliche Ausbildung die Befähigung, Rettungsschwimmer auszubilden und Prüfungen zu den Deutschen Rettungsschwimmabzeichen (DRRSA) und zu den Deutschen Schwimmabzeichen abzunehmen. Darüber hinaus können Sie nach Einweisung in den Leitfaden, das Schnorchelschwimmabzeichen abnehmen.

Voraussetzungen für die Ausbildung

  • Vollendetes 18. Lebensjahr
  • Aktive Tätigkeit in der Wasserwacht (ausgenommen Öffentlicher Dienst)
  • Aktive Tätigkeit als Ausbildungshelfer in wenigstens einem DRSA-Lehrgang (schriftliche
  • Bestätigung durch den zuständigen DRK Kreisverband)
  • Absolviertes Rotkreuzeinführungsseminar
  • Nachweis der Sanitätsausbildung
  • Teilnahme am Lehrgang "Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung (EgUg)"
  • Beurteilung und Befürwortung zur Ausbildung durch die Wasserwacht-Leitung des Kreisverbandes, der betreffenden Ortsleitung oder die zuständige Stelle des Öffentlichen Dienstes
  • Nachweis der Prüfung des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens — Silber oder Gold, nicht älter als zwei Jahre

Inhalte der Ausbildung

  • Ordnungen der Wasserwacht
  • Dienstvorschrift Wasserwacht (DV WW)
  • Dienstvorschrift Wasserrettungsdienst (DV WRD)
  • Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Rettungsschwimmen (APV R)
  • Leitfaden Rettungsschwimmen (Leitfaden R)
  • Organisation von Rettungsschwimm-Lehrgängen
  • Grundlagen des Tauchens
  • Leitfaden Schnorchelschwimmen
  • Überprüfung der eigenen Schwimmfertigkeiten
  • Sicherheitsmaßnahmen am und im Wasser
  • Korrekte Vorführung der Griffe und Maßnahmen an Land und im Wasser
  • Handhabung gängiger Rettungsgeräte
  • Arbeit mit Maske, Flossen, Schnorchel (ABC-Ausrüstung)
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
  • Atmung und Blutkreislauf
  • Verletzungen
  • Hitze- und Kälteschäden

Prüfung

Prüfungen für den Erwerb des Lehrscheins "R" erfolgen in theoretischer und praktischer Form.
Bei Nichterreichen der Mindestanforderungen in der Theorie kann eine mündliche Prüfung
gefordert werden. Theorieprüfung
  • Ausarbeitung einer Unterrichtsvorbereitung für eine Ausbildungseinheit von 45 Minuten in der theoretischen Rettungsschwimmausbildung (Unterrichtsvorbereitung Theorie)
  • Ausarbeitung einer Unterrichtsvorbereitung für eine Sequenz in der praktischen Rettungsschwimmausbildung (Unterrichtsvorbereitung Praxis)
  • Nachweis der didaktischen und methodischen Fähigkeiten durch Lehrproben in der Rettungsschwimmausbildung
  • Nachweis von Kenntnissen über wichtige Rettungs- und Wiederbelebungsgeräte und Demonstration ihrer Anwendung
  • Nachweis der Kenntnisse zu
    • Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Rettungsschwimmen
    • Methodik des Schwimmens und Rettens
    • Krämpfe und deren Lösungen
    • physikalische und physiologische Grundlagen des Tauchens
    • Organisation und Durchführung des Rettungswachdienstes
    • Rechts- und Versicherungsgrundlagen
    • die Wasserwacht: Satzung, Ordnung, Dienstvorschriften
    • die Prüfungsvorschriften Schwimmen und Rettungsschwimmen und Ausführungsbestimmungen
    • Sicherheitsvorschriften
Praxisprüfung
  • Vorführung je einer Lehrprobe in der theoretischen und praktischen Ausbildung anhand der selbst gefertigten Unterrichtsvorbereitungen
  • Demonstration folgender Fertigkeiten:
    • Rettungsschwimmtechniken
    • Schwimmtechniken
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen
    • Vorführung und Unterweisung der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) (sowie Kontrolle und Korrektur der HLW-Vorführung bei einem Auszubildenden)
    • HLW einschließlich der Vorgänge bei Ertrinkungs- und Badetod
    • Atmung und Blutkreislauf
    • Thermische Schäden
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