Bewerberinnen und Bewerber müssen
- mindestens 16 Jahre alt sein,
- körperlich und geistig geeignet sein,
- aktive Mitglieder der Wasserwacht sein,
- das Deutsche Rettungsschwimm-Abzeichen Silber oder Gold, nicht älter als 2 Jahre, besitzen.
Theoretische Ausbildung Inhalte sind:
- Grundlagen Schifffahrtsrecht
- seemännische Fachbegriffe
- Verhalten an Bord
- Besonderheiten des Einsatzgebietes
- Verhalten in Badezonen
- Gefahren und Einschränkungen
- Rettungseinsätze/Dienste
Praktische Ausbildung Inhalte sind:
- Arbeiten mit Tauwerk, Ausführen von Knoten
- Hilfe bei Bootsmanövern
- seemännische Arbeiten wie An- und Ablegen, Schleppen, Ankern
- Rettungseinsätze
- Umgang mit seemännischem Gerät wie Rettungswesten, Bootshaken, Fender, Paddel
- Umgang mit Rettungsgerät
- Umgang mit nicht motorisierten Wasserfahrzeugen
- Fahrmanöver als Rudergänger: Anlegen und Mensch über Bord
- Mithilfe beim Slippen und Grundlagen der Ladungssicherung
Nach Abschluss der Ausbildung erhält der Teilnehmende eine Teilnahmebescheinigung und/oder einen Eintrag im Dienstbuch/DRK-Server und kann damit als "Bootsmann" durch die zuständigen Wasserwacht-Gliederungen eingesetzt werden.
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