Ausbildung "Signalmann"

Voraussetzungen für die Ausbildung

  • Vollendung des 15. Lebensjahres vor Beginn der Ausbildung
  • bei Minderjährigen schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten zur Ausbildung
  • Aktives Mitglied in der DRK Wasserwacht
  • Rettungsschwimmerin/Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst
  • sanitätsdienstliche Ausbildung nach den Vorschriften der Wasserwacht/des DRK
  • Gesundheitliche Eignung nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten"

Inhalt der Ausbildung

Die praktische und theoretische Ausbildung zum "Signalmann" umfasst Grundkenntnisse über Tauchausrüstung, Tauchmedizin und Tauchtätigkeiten sowie Kenntnisse über die verschiedenen Such-Tätigkeiten und die gängigen Vorschriften. Die praktische Ausbildung zum "Signalmann" umfasst die Vorbereitung einer Taucherin/eines Tauchers, Durchführung des Tauchganges sowie im Anschluss die Nachbereitung der Ausrüstung und Notfallübungen.
Themen und Inhalte richten sich nach dem jeweils gültigen Lehrplan. Die Ausbildung umfasst mindestens 20 UE à 45 Minuten in Theorie und Praxis. Theoretische Ausbildung
  • Gerätekunde
    • Grundkenntnisse über Aufbau und Wirkungsweise von Leichttauchgeräten
    • Grundkenntnisse über Aufbau und Wirkungsweise von Tarier- und Rettungsmittel
  • Arbeitskunde
    • Kenntnisse über die verschiedenen Möglichkeiten der Signalgebung
    • Grundkenntnisse über die Durchführung der verschiedenen Tauchtätigkeiten
    • Führen des Dienstbuches
  • Medizinische Kenntnisse
    • Grundkenntnisse über die Gefahren für den Taucher beim Abtauchen, Aufenthalt unter Wasser und Austauchen
    • Grundkenntnisse über Tauchkrankheiten und das Einleiten der Behandlung
    • Kenntnisse über Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Vorschriftenkunde-Sicherheitsunterweisung
  • Kenntnisse über fachspezifische Vorschriften, insbesondere über die DGUV Regel 105-002 "Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen"
  • Dienstvorschrift Wasserwacht
Praktische Ausbildung
  • Ankleiden des Tauchers bzw. der Taucherin mit Beurteilung der Vollständigkeit der Ausrüstung
  • Führen des Tauchers bzw. der Taucherin beim Aufenthalt unter Wasser
  • Notfall- und Tauchunfallübungen
  • Rettung eines verunfallten Tauchers bzw. einer verunfallten Taucherin und Einleitung von Hilfemaßnahmen

Prüfung zum Erwerb des Befähigungszeugnisses "Signalmann"

Die Durchführung der Prüfung liegt in der Verantwortung der DRK Landesverbände. Die Prüfung kann auf nachgeordnete Gliederungen delegiert werden. Die Prüfung ist nach Beginn der Ausbildung innerhalb von 12 Monaten abzulegen. Die zuständige Stelle lädt den Anwärter dazu ein. Es findet eine theoretische und praktische Erfolgskontrolle der Lerninhalte statt. Jeder Prüfungsteil muss für sich bestanden werden. Eine einmalige Wiederholung des nicht bestandenen Teils ist möglich. Wird auch diese nicht bestanden, muss der gesamte Lehrgang wiederholt werden. Wird während der Prüfung eine Betrugshandlung festgestellt, muss der Prüfling mit sofortiger Wirkung von der Prüfung ausgeschlossen werden. Unerlaubte Hilfsmittel wie zum Beispiel Nachschlagewerke, auch elektronischer Art, dürfen bei der Beantwortung der Fragen nicht benutzt werden. Bei einem Täuschungsversuch gilt die Prüfung als nicht bestanden. Das gilt auch für bereits erfolgreich durchgeführte Prüfungsteile. Der Vorsitzende der Prüfungskommission hat vor Beginn der Prüfung die Bewerber über die Folgen eines Täuschungsversuchs zu belehren.

Prüfungsvoraussetzungen

Die Zulassung setzt die schriftliche Bescheinigung der Erfüllung der Bewerbervoraussetzungen durch die verantwortlichen Ausbilder voraus. Das entsprechende Formblatt T1 Signalmann ist zu verwenden.
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