Erfolgt die Zusatzqualifikation nicht im Rahmen der Ausbildung "Wasserretter" müssen Bewerberinnen und Bewerber
- körperlich und geistig geeignet sein,
- aktive Mitglieder der Wasserwacht sein,
- die Ausbildung "Wasserretter" erfolgreich abgeschlossen haben,
- die notwendigen Fortbildungen gemäß den Dienstvorschriften der Wasserwacht absolviert haben,
- über eine gültige AED-Rezertifizierung oder HLW-Rezertifizierung entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Landesverbandes verfügen.
Ein vollständiger Lehrgang umfasst mindestens 24 Unterrichtseinheiten. Themen und Inhalte richten sich nach dem jeweils gültigen Lehrplan.
Die folgenden Inhalte sind Pflichtinhalte und können durch örtliche und überörtliche Inhalte ergänzt werden.
Theoretische Ausbildung- Konzept Fließwasserrettung,
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA),
- Kommunikation,
- Strömungskunde,
- Regeln der Fließwasserrettung,
- Rettungsmethoden,
- Einsatztaktik Sucheinsatz.
Praktische Ausbildung- Ausrüstungsanwendung,
- Kommunikation,
- Verhalten und Schwimmen im Fließgewässer,
- Anwendung Wurfsack,
- Kontaktrettung,
- Flussüberquerung,
- Seil- und Knotenkunde,
- Flaschenzugsysteme,
- Aufbau und Betrieb von Seilrettungssystemen,
- Vermisstensuche und Wurfsackeinsatz bei Nacht,
- Koordinieren von Fließwasserrettungseinsätzen.
Die Überprüfung der praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten erfolgt fortlaufend während der
Ausbildung. Die Ausbilder bewerten dabei, ob die Teilnehmerin oder der Teilnehmer die Lerninhalte der verschiedenen Kompetenzfelder in der Praxis anforderungsgerecht umsetzt. Der schriftliche Prüfungsteil ist eine Aufsichtsarbeit, es müssen mindestens 75 Prozent der möglichen Punkte erreicht werden.
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