Es ist daher ein wiederkehrendes Anliegen und Mahnen der DRK Wasserwacht, auch an die politisch Verantwortlichen, mehr für die Sicherheit an Sachsens Gewässern zu tun. Dies betrifft neben saisonaler Absicherung der Seenlandschaften auch die Einbindung bereits vorhandenen Strukturen des Wasserrettungsdienstes der Hilfsorganisationen in die Rettungsdienstbereichsplanung der Landkreise und kreisfreien Städte. Allein die Wasserwacht verfügt in Sachsen über rund 60 Ortsgruppen mit enormen Fähigkeiten. Um dieses Potential effektiv nutzen zu können bedarf es einer rettungsdienstlichen Einbindung, einer besseren Verzahnung in die Behörden und letztlich einer Hinterlegung von Fähigkeiten in den Regionalleitstellen.
"Bedeutende Badegewässer" werden als EU-Badegewässer ausgewiesen. Im Freistaat kommt man aktuell zu der ernüchternden Erkenntnis, dass viele dieser touristischen Ausflugsziele nicht oder nicht ausreichend bewacht sind.
Die Definition von Sachsens Badegewässern folgt den Kriterien:
- Es wird mit einer großen Zahl von Badenden gerechnet.
- Das Gewässer hat regionale oder überregionale Bedeutung.
- Für das Gewässer wird nicht auf Dauer vom Baden abgeraten wird bzw. es besteht kein dauerhaftes Badeverbot.