Die modulare Ausbildung der künftigen Lehrkräfte für die Bereiche Schwimmen und Rettungsschwimmen begann am 17. September und Endet mit Prüfungen und Lehrproben am 04. Dezember.
Die Lehrscheinanwärter*innen haben bereits im Vorfeld einige Herausvorderungen respektive Voraussetzungen zu erfüllen.
So zum Beispiel:
Voraussetzungen für die Ausbildung zum /zur Ausbilder*in Rettungsschwimmen Stufe 1
• Vollendung des 18. Lebensjahres vor Beginn der Ausbildung
• Aktives Mitglied in der Wasserwacht
• Ausbildungsassistent*in Schwimmen und Rettungsschwimmen
• Hospitation im Bereich Rettungsschwimmen (DRSA) mit 16 Unterrichtseinheiten
• Wissenstest Ausbildungsassistent*in Schwimmen und Rettungsschwimmen
• Erste-Hilfe-Ausbildung/-Fortbildung, nicht älter als zwei Jahre, oder gleich-/höherwertige
Qualifikation mit gültiger Fortbildung
• DRSA Silber, nicht älter als zwei Jahre, oder gleich-/höherwertige rettungsschwimmerische
Ausbildung mit gültiger Fortbildung
• DRK-Schnorchelabzeichen oder gleichwertige Ausbildung