Bewerberinnen und Bewerber müssen 
- mindestens 16 Jahre alt sein, 
 - körperlich und geistig geeignet sein, 
 - aktive Mitglieder der Wasserwacht sein, 
 - das Deutsche Rettungsschwimm-Abzeichen Silber oder Gold, nicht älter als 2 Jahre, besitzen. 
 
Theoretische Ausbildung Inhalte sind: 
- Grundlagen Schifffahrtsrecht 
 - seemännische Fachbegriffe 
 - Verhalten an Bord 
 - Besonderheiten des Einsatzgebietes 
 - Verhalten in Badezonen 
 - Gefahren und Einschränkungen 
 - Rettungseinsätze/Dienste 
 
Praktische Ausbildung Inhalte sind: 
- Arbeiten mit Tauwerk, Ausführen von Knoten 
 - Hilfe bei Bootsmanövern 
 - seemännische Arbeiten wie An- und Ablegen, Schleppen, Ankern 
 - Rettungseinsätze 
 - Umgang mit seemännischem Gerät wie Rettungswesten, Bootshaken, Fender, Paddel 
 - Umgang mit Rettungsgerät 
 - Umgang mit nicht motorisierten Wasserfahrzeugen 
 - Fahrmanöver als Rudergänger: Anlegen und Mensch über Bord 
 - Mithilfe beim Slippen und Grundlagen der Ladungssicherung 
 
            
                
            
            
                
    
            Nach Abschluss  der Ausbildung erhält der Teilnehmende eine Teilnahmebescheinigung  und/oder einen Eintrag im Dienstbuch/DRK-Server und kann damit als  "Bootsmann" durch die zuständigen Wasserwacht-Gliederungen eingesetzt  werden.
        
            
        
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