Ausbildung "Einsatztauchen"

Lehrgang Einsatztaucher Stufe 1

Inhalt der Ausbildung
Themen und Inhalte richten sich nach dem jeweils gültigen Lehrplan. Die Ausbildung umfasst mindestens 58 UE á 45 Minuten in Theorie und Praxis. Sie unterteilt sich in:
  • 23 Ausbildungseinheiten theoretische Ausbildung,
  • 10 Ausbildungseinheiten praktische Ausbildung an Land und
  • 25 Ausbildungseinheiten praktische Ausbildung im Wasser.
Die Verantwortung für eine sichere und fachgerechte Ausbildung obliegt der Ausbilderin/dem Ausbilder Tauchen. Sie oder er kann zur Ausbildung weitere geeignete Personen hinzuziehen.

Tauchmedizinische Ausbildung – Tauchmedizin-Theorie
  • Physikalische Grundlagen
  • Anatomie und Physiologie
  • Wirkungen des Drucks:
    • Wirkungen der Drucksteigerung
    • Wirkungen des Druckabfalls
    • Wirkungen des erhöhten Partialdrucks
  • Druckkammerbehandlung
  • Tauchhygiene
  • Tauchernährung
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen, Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Tauchmedizin Praxis
  • Notfall- und Tauchunfallübungen
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen, Herz-Lungen-Wiederbelebung
Theoretische Gerätekunde
  • Aufbau, Wirkungsweise und Instandhaltung von autonomen Leichttauchgeräten
  • ABC-Ausrüstung
  • Tauchanzüge
  • Zusätzliche Tauchausrüstung
  • Tarier- und Rettungsmittel
  • Kompressoren
  • Druckkammern
  • Wiederbelebungsgeräte
Sicherheitsunterweisung
  • Kenntnisse über fachspezifische Vorschriften, insbesondere über die DGUV Regel 105-002 "Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen"
Tauchdienstliche Ausbildung
Tauchdienst-Theorie
  • Umgang mit Austauchtabellen
  • Tauchsignale nach Anhang 5 der DGUV Regel 105-002 und Unterwasser-Verständigung
  • Planung und Vorbereitung von Tauchgängen
  • Suchmethoden und Orientierungstauchen
  • Führen des Dienstbuches/-Logbuches
Tauchdienst-Praxis
  • Bedienung und Anwendung der unter Abschnitt (Theoretische Gerätekunde) genannten
  • Geräte, ausgenommen Druckkammer und Kompressor
  • Funktionsprüfungen dieser Geräte
  • Gerätedesinfektion
  • Anwendung der unter Abschnitt (Tauchdienstliche Ausbildung) vermittelten theoretischen Kenntnisse
Gewöhnungstauchen-Schwimmbecken
  • Konditionstraining mit und ohne Tauchgerät
  • Tauchbrille/Vollmaske ablegen und ausblasen
  • Sichere Handhabung der verwendeten Tauchgeräte, wie beispielhaft Verschlüsse öffnen und schließen oder Gewichtsystem ab- und wieder aufnehmen
Gewöhnungstauchen-Freigewässer bis ca. 10 Meter Wassertiefe
  • Mindestens die ersten fünf Tauchgänge sind in sichtigem Wasser und bis zu fünf Meter Tiefe durchzuführen!
  • Wiederholung der unter "Gewöhnungstauchen-Schwimmbecken" genannten Übungen
  • Suchaufgaben
  • Rettungsübungen
Prüfung zum Erwerb des Befähigungszeugnisses Einsatztaucher Stufe 1
Die Durchführung der Prüfung liegt in der Verantwortung der DRK Landesverbände. Die Prüfung kann auf nachgeordnete Gliederungen delegiert werden. Die Prüfung ist nach Beginn der Ausbildung innerhalb von 12 Monaten abzulegen. Die zuständige Stelle lädt die Anwärter dazu ein. Es findet eine theoretische und praktische Erfolgskontrolle der Lerninhalte statt. Jeder Prüfungsteil muss für sich bestanden werden. Eine einmalige Wiederholung des nicht bestandenen Teils ist möglich. Wird auch diese nicht bestanden, muss der gesamte Lehrgang wiederholt werden. Wird während der theoretischen Prüfung eine Betrugshandlung festgestellt, muss der Prüfling mit sofortiger Wirkung von der Prüfung ausgeschlossen werden. Unerlaubte Hilfsmittel wie zum Beispiel Nachschlagewerke, auch elektronischer Art, dürfen bei der Beantwortung der Fragen nicht benutzt werden. Bei einem Täuschungsversuch gilt die Prüfung als nicht bestanden. Das gilt auch für bereits erfolgreich durchgeführte Prüfungsteile. Der Vorsitzende der Prüfungskommission hat vor Beginn der Prüfung die Bewerberinnen/Bewerber über die Folgen eines Täuschungsversuchs zu belehren.
Prüfungsvoraussetzungen
Die Zulassung macht die schriftliche Bescheinigung der Erfüllung für die in der Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift genannten Teilnahmevoraussetzungen durch den verantwortlichen Ausbilder zur Bedingung. Das entsprechende Formblatt T2 Einsatztaucher Stufe 1 ist zu verwenden.

Lehrgang Einsatztaucher Stufe 2

Inhalt der Ausbildung
Themen und Inhalte richten sich nach dem jeweils gültigen Lehrplan. Die Ausbildung umfasst mindestens 105 UE á 45 Minuten in Theorie und Praxis. Sie unterteilt sich in:
  • 35 Ausbildungseinheiten theoretische Ausbildung,
  • 20 Ausbildungseinheiten praktische Ausbildung an Land und
  • 50 Ausbildungseinheiten praktische Ausbildung im Wasser.
Die Verantwortung für eine sichere und fachgerechte Ausbildung obliegt der Ausbilderin/dem Ausbilder Tauchen. Sie oder er kann zur Ausbildung weitere Kräfte hinzuziehen. Sofern eine Ausbildung "Einsatztaucher Stufe 1" erfolgreich absolviert worden ist, werden die geleisteten Ausbildungseinheiten auf die Ausbildung der Stufe 2 angerechnet. Die Ausbildung erfolgt in Abhängigkeit von den Ausbildungsgegebenheiten, soll aber in längstens 24 Monaten durchgeführt werden und muss die nachstehenden Themen in der angegebenen Zeit behandeln.
Tauchmedizinische Ausbildung – Tauchmedizin-Theorie
  • Physikalische Grundlagen
  • Anatomie und Physiologie
  • Wirkungen des Drucks:
    • Wirkungen der Drucksteigerung
    • Wirkungen des Druckabfalls
    • Wirkungen des erhöhten Partialdrucks
  • Druckkammerbehandlung
  • Tauchhygiene
  • Tauchernährung
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen, Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Tauchmedizin Praxis
  • Notfall- und Tauchunfallübungen
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen, Herz-Lungen-Wiederbelebung
Theoretische Gerätekunde
  • Aufbau, Wirkungsweise und Instandhaltung von autonomen Leichttauchgeräten
  • ABC-Ausrüstung
  • Tauchanzüge
  • Zusätzliche Tauchausrüstung
  • Tarier- und Rettungsmittel
  • Kompressoren
  • Druckkammern
  • Wiederbelebungsgeräte
Sicherheitsunterweisung
  • Kenntnisse über fachspezifische Vorschriften, insbesondere über die DGUV Regel 105-002 "Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen"
  • Dienstvorschrift Wasserwacht
Tauchdienstliche Ausbildung
Tauchdienst-Theorie
  • Umgang mit Austauchtabellen
  • Tauchsignale nach Anhang 5 der DGUV Regel 105-002 und Unterwasser-Verständigung
  • Planung und Vorbereitung von Tauchgängen
  • Suchmethoden und Orientierungstauchen
  • Führen des Dienstbuches/-Logbuches
Tauchdienst-Praxis
  • Bedienung und Anwendung der oben genannten Geräte, ausgenommen Druckkammer und Kompressor
  • Funktionsprüfungen dieser Geräte
  • Gerätedesinfektion
  • Anwendung der unter Abschnitt (Tauchdienstliche Ausbildung) vermittelten theoretischen Kenntnisse
Gewöhnungstauchen-Schwimmbecken
  • Wiederholung der Übungen zum "Gewöhnungstauchen-Schwimmbecken"
  • Suchaufgaben
  • Rettungsübungen
  • Tauchen unter erschwerten Bedingungen, zum Beispiel Tauchen bei Nacht, in trüben sowie in strömenden Gewässern
Gewöhnungstauchen-Freigewässer bis ca. 20 Meter Wassertiefe
  • Gewöhnung an das Tieftauchen
  • Wiederholung der unter "Gewöhnungstauchen-Freigewässer bis ca. 10 m Wassertiefe" genannten Übungen
    Prüfung zum Erwerb des Befähigungszeugnisses Einsatztaucher Stufe 2
    Die Durchführung der Prüfung liegt in der Verantwortung der DRK Landesverbände. Die Prüfung kann auf nachgeordnete Gliederungen delegiert werden. Die Prüfung ist nach Beginn der Ausbildung innerhalb von 12 Monaten abzulegen, wenn die Anwärterin/der Anwärter bereits im Besitz des Befähigungszeugnisses "Einsatztaucher der Stufe 1" ist. Erfolgt eine Prüfung ohne Vorbesitz des Befähigungszeugnisses der Stufe 1, muss die Prüfung nach Beginn der Ausbildung innerhalb von 24 Monaten abgelegt werden. Die zuständige Stelle lädt die Anwärterin/den Anwärter dazu ein. Es findet eine theoretische und praktische Erfolgskontrolle der Lerninhalte statt.
    Jeder Prüfungsteil muss für sich bestanden werden. Eine einmalige Wiederholung des nicht bestandenen Teils ist möglich. Wird auch diese nicht bestanden, muss der gesamte Lehrgang wiederholt werden. Wird während der theoretischen Prüfung eine Betrugshandlung festgestellt, muss der Prüfling mit sofortiger Wirkung von der Prüfung ausgeschlossen werden.
    Unerlaubte Hilfsmittel wie zum Beispiel Nachschlagewerke, auch elektronischer Art, dürfen bei der Beantwortung der Fragen nicht benutzt werden. Bei einem Täuschungsversuch gilt die Prüfung als nicht bestanden. Das gilt auch für bereits erfolgreich durchgeführte Prüfungsteile. Die Vorsitzende/der Vorsitzende der Prüfungskommission hat vor Beginn der Prüfung die Bewerberinnen und Bewerber über die Folgen eines Täuschungsversuchs zu belehren.
    Prüfungsvoraussetzungen
    Die Zulassung macht die schriftliche Bescheinigung der Erfüllung für die in der Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift genannten Teilnahmevoraussetzungen durch den verantwortlichen Ausbilder zur Bedingung. Das entsprechende Formblatt T3 Einsatztaucher Stufe 2 ist zu verwenden.
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