Ausbildung "Bootsmann"

Voraussetzungen für die Ausbildung

Bewerberinnen und Bewerber müssen
  • mindestens 16 Jahre alt sein,
  • körperlich und geistig geeignet sein,
  • aktive Mitglieder der Wasserwacht sein,
  • das Deutsche Rettungsschwimm-Abzeichen Silber oder Gold, nicht älter als 2 Jahre, besitzen.
Theoretische Ausbildung
Inhalte sind:
  • Grundlagen Schifffahrtsrecht
  • seemännische Fachbegriffe
  • Verhalten an Bord
  • Besonderheiten des Einsatzgebietes
  • Verhalten in Badezonen
  • Gefahren und Einschränkungen
  • Rettungseinsätze/Dienste
Praktische Ausbildung
Inhalte sind:
  • Arbeiten mit Tauwerk, Ausführen von Knoten
  • Hilfe bei Bootsmanövern
  • seemännische Arbeiten wie An- und Ablegen, Schleppen, Ankern
  • Rettungseinsätze
  • Umgang mit seemännischem Gerät wie Rettungswesten, Bootshaken, Fender, Paddel
  • Umgang mit Rettungsgerät
  • Umgang mit nicht motorisierten Wasserfahrzeugen
  • Fahrmanöver als Rudergänger: Anlegen und Mensch über Bord
  • Mithilfe beim Slippen und Grundlagen der Ladungssicherung

Abschluss der Ausbildung und Teilnahmebescheinigung

Nach Abschluss der Ausbildung erhält der Teilnehmende eine Teilnahmebescheinigung und/oder einen Eintrag im Dienstbuch/DRK-Server und kann damit als "Bootsmann" durch die zuständigen Wasserwacht-Gliederungen eingesetzt werden.
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